Haltbarkeit und Verschlissenheit von Perücken, zwei sehr unterschiedliche Fakten

Die Frage "Wie lange hält eine Perücke?" wird mir immer wieder gestellt und ist sehr schwer zu beantworten.

Ich habe mich mit dieser Fragestellung an verschiedene namhafte Anbieter gewandt. Hier nun zusammengefasst deren Stellungnahmen.

Der Gesetzgeber gibt für Haarteile und Perücken keine garantierte Haltbarkeit an, da es sich eindeutig um einen "Gebrauchs/Verschleißartikel" handelt.

Haltbarkeit sowie Verschlissenheit von Perücken ist stark von ihrer Qualität und der Verwendung abhängig. Es macht einen großen Unterschied, ob die Perücke nur gelegentlich - zum Beispiel nur beim Verlassen des Hauses  - oder den ganzen Tag (14 bis 16 Stunden) getragen wird. Zusätzlich entscheidend ist eine fachgerechte Pflege durch die Träger mit den entsprechenden Pflegeprodukten. Für die Beurteilung der Haltbarkeit geht man von kurzem Haar aus. Grundsätzlich gilt, je länger das Haar - auch Echthaar - je kürzer seine Haltbarkeit.

Synthetikperücken:

Lieferantenangaben: etwa 6 bis 8 Monate                      Zuschüsse von Krankenkassen: 1 bis 2 pro Jahr

Echthaarperücken:

Lieferantenangaben: etwa 12 bis 15 Monate                 Zuschüsse von Krankenkassen: jährlich bis alle 3 Jahre

Cyberhairperücken:

je nach Empfinden, problemlos 18 Monate und mehr    Zuschüsse von Krankenkassen: jährlich bis alle 3 Jahre

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Als ausgebildete und sehr erfahrene Perückenmacherin erfüllen diese Haarqualitäten zwar nicht meine Qualitätsanforderungen (siehe Haarqualitäten), dennoch sollen sie hier als Information für Sie mit Erwähnung finden.

Wärmeresistente High Tech Fasern:

Wenn Kunden das Haar mehrfach umformen, wie von den Vertriebsfirmen versprochen, bricht die Haarfaser in kürzester Zeit. Mein Rat: Nur wenn nötig und unbedingt vom Fachmann machen lassen. So haben Sie darauf Garantie.

Haargemische aus Kunsthaar und Echthaar:

Haltbarkeit wie Kunsthaar aber sehr viel teurer. Mein Rat: Finger weg, schade ums Geld!

 

Wann eine Perücke oder ein Haarteil als verschlissen empfunden wird, wird von den verschiedenen Seiten (Anbieter, Versorger, verordnenden Ärzten, Krankenkassen, Trägern) sehr unterschiedlich gesehen. Grundsätzlich muß zwischen Haltbarkeit und Verschlissenheit unterschieden werden. Guter Haarersatz ist nach meiner Auffassung verschlissen, wenn er als solcher für Laien erkennbar, eine Aufarbeitung durch den Perückenmacher nichtmehr möglich ist. Das heißt nicht, dass die Perücke oder das Haarteil  kaputt ist. Perückenträger empfinden Verschlissenheit wiederum sehr unterschiedlich. Da eine Perücke wie Unterwäsche direkt auf der Haut getragen wird, ist der Wunsch nach einem Wechsel innerhalb bestimmter Zeitabstände für mich durchaus verständlich. An Stelle nicht anfallender Kosten für Friseurbesuche gönnen sich viele Patientinnen dafür auch mal eine Perücke zusätzlich zu ihrer Kassenversorgung, wo die Zeitabstände teilweise sehr unterschiedlich sind.