Das Märchen um Haarspenden für krebskranke Kinder...

Haare als Ware - ein kostbares Gut. 

Auszug aus der Preisliste eines bekannten Haarhändlers für Theater, Film und TV (Stand: 1.4.18):

Europäische Schnitthaare per Kilo inklusive MwSt

25 cm             30 cm               35 cm              40 cm
1814,75 €       3831,80 €        5343,10 €        6271,30 €

 

Folgenden Artikel habe ich dazu im Friseurmagazin "Tophair" gefunden, nachzulesen unter folgendem Link:

https://www.tophair.de/artikel/artikel-detailseite/rapunzel-72-000-euro-fuer-203-kilo-haare/

Der Erlöß der Haarspenden kommt den Stiftung "Humor hilft heilen" zu Gute und nicht, wie von vielen Spendern erhofft, krebskranken Kindern für eine Perücke. Für deren Kopfgrößen sind die daraus gearbeiteten Perücken leider auch garnicht erhältlich. Der sehr niedrige Haarpreis wird leider nicht an Betroffene weiter gegeben. Auf Grund der Preisintensität können sich derartige Luxus Hilfsmittel leider nur ganz wenige haarlose Menschen leisten. Schön für die Stiftung, traurig für Betroffene...

72.000,00 Euro : 203 Kilo = 354,68 Euro Kilopreis 

Wem diese Preisdifferenz zu Gute kommt überlasse Ihrer Phantasie...

In Deutschland gibt es einen Mindestlohn von 9,50 €. Wenn man die für die Erstellung einer Perücke erforderliche Arbeitszeit von ca. 250 Stunden berechnet, kommt man also minimal auf 2375 € Arbeitslohn zuzüglich Sozialabgaben und Materialkosten. Überlegen sie mal, was Ihr Automechaniker, Ihr Klemtner oder Fliesenleger als Handwerker pro Stunde berechnen? Das sollte auch für einem Perückenmacher gelten. Wenn dann im Internet behaupet wird, man wolle die Perücken aus lauter Mitgefühl verschenken bzw. 360 Euro als Geldspende berechnen, bin ich doch zumindestens erstaunt. Auch stimmt es nicht, dass Krankenkassen nur maximal 250 - 380 Euro Kostenanteil leisten. Dieser - das ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich - beträgt ein Mehrfaches davon. Auch wenn es doch so schön die Neugier befriedigt, wenn man den Namen des kranken Kindes nennt, im medizinischen Kontext herrscht Schweigepflicht. Und das ist auch im Interesse der Kinder - und aller Erwachsenen - sehr gut so.

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Zu Anfragen von Personen, die ihre Zöpfe verkaufen möchten. Da Privatpersonen keine Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für Ihre Haare erstellen dürfen, ist mir ein Ankauf aus rechtlichen Gründen  nicht möglich. Wenn Sie kranken Menschen etwas Gutes tun möchten, freuen sich meine Patienten natürlich über Ihre Haarspende, die ich dann weiter verarbeite. 
 
Die geflochtenen Zöpfe müssen mindestens 30cm lang sein, damit es möglich wird Teile davon verarbeiten zu können!